In fünf Schritten in´s Kunstkolleg

  1. Kontaktaufnahme per Mail, Telefon oder persönlich bei uns im Sekretariat, um einen Gesprächstermin mit der Schulleitung auszumachen.
  2. Persönliches Beratungsgespräch, zu welchem auch das letzte Schulzeugnis mitgebracht werden sollte.
  3. Bei Eintritt in Klassenstufe 5: Teilnahme an einem kurzen Einstufungstest, mit welchem wir schauen wollen, ob grundlegende Kenntnisse des Lesens, Schreibens und Rechnens, sowie der Konzentrationsfähigkeit vorhanden sind. 
  4. In späteren Klassenstufen: Hospitation im Unterricht für ein paar Tage oder eine Woche, um zu schauen, ob das Kind sich mit einem Schulwechsel wohlfühlt, und, ob die Schule das Kind aufnehmen möchte.
  5. Abgabe der vollständig ausgefüllten Anmeldeunterlagen per Post oder persönlich im Sekretariat. Aufnahmebestätigung durch die Schulleitung.

Unsere Kriterien für eine Aufnahme

Leider haben wir häufig nicht genügend Schulplätze um alle Interessenten aufnehmen zu können. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir immer eine individuelle Auswahlentscheidung treffen müssen. Folgende Punkte können eine Aufnahme begünstigen: 

  • Im Anmeldegespräch möchten wir gerne den Eindruck bekommen, dass eine konstruktive und positive Zusammenarbeit zwischen Schule, Schülerin bzw. Schüler und den Eltern zu erwarten ist.
  • Die besondere pädagogische Ausrichtung der Schule, die Schulregeln, das Schulkonzept und auch z.B. die Schulkleidung werden von Eltern und Kindern bzw. Jugendlichen gewünscht und angenommen.
  • Das Kind zeigt Interesse und Bereitschaft für Schule im Allgemeinen und für künstlerische und kreative Methoden und Arbeitsweisen.
  • Das Zeugnis mit Noten und Sozialverhalten der vorherigen Schule.
  • Beim Wechsel in eine höhere Klassenstufe von einer anderen Schule kommend, bitten wir um eine einwöchige Hospitation. So kann das Kind den Unterricht und die Klasse erleben, bevor eine endgültige Schulwechsel-Entscheidung getroffen wird.  
  • Wir behalten uns unsererseits vor, in der Hospitationswoche zu schauen, ob der/die Schüler/in zu unserer Schule und der Klasse passt, ob die Umgangsformen stimmen und die Bereitschaft zur Mitarbeit im Unterricht vorliegt.
  • In Klassenstufe 5 die Bereitschaft, im Rahmen der Streicher- oder Bläserklasse ein Instrument zu erlernen und auch zu Hause dafür zu üben.
  • In der Oberstufe der Wunsch und das Interesse, den nächsten Schritt zu gehen und das Abitur mit künstlerischem und gestalterischem Schwerpunkt zu erreichen.
  • Soziales oder gesellschaftliches Engagement von älteren Schülerinnen und Schülern in Verein oder Kirche zeigt charakterliche Reife und wird daher von uns positiv angerechnet. 

Häufig gestellte Fragen (FAQ´s)

Eine feste Anmeldung ist erst nach dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4, sowie der Übergangsempfehlung der Grundschule möglich. Vorherige Informationsgespräche sind aber jederzeit möglich. Wir empfehlen auch immer die Teilnahme am Tag der offenen Tür. (siehe Terminkalender)

Als private Schule können wir jederzeit Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Wir sind nicht an Schuljahres- oder Schulhalbjahresbeginn gebunden. Je früher ein Wechsel stattfindet, umso mehr Zeit bleibt, um sich in der Klasse und der Schule einzuleben. 

Nein, die Bildungsabschlüsse an unserer Schule sind dieselben wie an staatlichen Schulen. Auch unsere Schülerinnen und Schüler nehmen an den zentralen Prüfungen der Klassen 10, sowie am einheitlichen Zentralabitur teil und müssen hier ihren Leistungsstand beweisen. Durch kleinere Klassen- und Lerngruppen, spezielle Förderkurse in Deutsch, Mathematik und Englisch, sowie weitere zusätzliche Unterrichtsangebote und Beratung haben wir aber individuellere Möglichkeiten, die Schülerinnen und Schüler gut auf ihre Abschlüsse, Klausuren und Prüfungen vorzubereiten. So erklärt sich dann z.B. auch, warum bisher seit Bestehen der Schule noch nie ein Schüler oder eine Schülerin durch die Abiturprüfungen durchgefallen ist. 

In der Regel ist ein Schulwechsel in Klassenstufe 10 nur bedingt zu empfehlen. Die Eingewöhnung in eine neue Klasse, eventuell andere Lehrbücher und andere Lehrkräfte müsste hier sehr kurzfristig vor den zentralen Prüfungen und dem mittleren Schulabschluss stattfinden. Dies würden wir nur empfehlen, wenn zwingende Gründe gegen einen Verbleib an der bisherigen Schule sprechen. Anders verhält es sich bei einem Wechsel aus einem G8 Gymnasium, bei dem die Klasse 10 der Einführungsphase an G9 Schulen entspricht. Hier ist eine Aufnahme problemlos möglich. 

Generell können wir Kinder zu jedem Zeitpunkt aufnehmen. Ein Einstieg in die Q2 (Qualifikationsphase) kurz vor dem Abitur ist in der Regel leider nicht möglich, da die Fächer aus Q1 und Q2 übereinstimmen müssen. Das wäre nur bei Wechsel von einer Schule mit gleichem Bildungsgang (D18) der Fall, die es unserer Kenntnis nach aber im Regierungsbezirk Köln wohl nicht ein zweites mal gibt. Auch ein Wechsel in Klassenstufe 10 ist kritisch, da dies kurz vor den zentralen Prüfungen (ZP10) nicht unbedingt anzuraten ist. Ansonsten hängt eine mögliche Aufnahme davon ab, ob wir noch freie Schulplätze in der Jahrgangsstufe anbieten können.

Dies stellt kein Aufnahmehindernis dar. Sprechen Sie mit uns frühzeitig darüber, damit wir die richtige Form des Nachteilsausgleichs für Ihr Kind gewähren können.  

Unsere Schule hat keine genehmigten inklusiven Förderschwerpunkte. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir keine Kinder mit einem bestehenden AOSF-Status aufnehmen dürfen. Wir haben an unserer Schule keine Sonderpädagogen und auch nicht die hierfür erforderlichen Ressourcen. Kleine Klassen helfen alleine nicht aus, um Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gerecht zu werden und sie bedarfsgerecht zu fördern. Auch die amtliche Aufhebung eines AOSF-Status sollte nur dann angestrebt werden, wenn dies unabhängig von der Schulwahl entschieden wird. Manchmal werden wir gefragt, ob wir bescheinigen können, dass wir ein Kind aufnehmen wollen, damit der AOSF-Status beim Amt leichter aufgehoben werden kann. Solche Bescheinigungen stellen wir grundsätzlich nicht aus, da wir denken, dass nur die Personen im täglichen Umgang mit dem Kind verantwortungsvoll beurteilen können, inwieweit der Förderbedarf weiterhin besteht oder aufgehoben werden kann. 

Die Schule finanziert sich zum Teil durch eine staatliche Refinanzierung. Leider deckt dies aber nur einen Teil der Kosten, wie sie an einer staatlichen Schule wären. Die deutlich kleineren Klassengrößen und Kurse, intensivere Betreuung und vielfältige Angebote wie AGs, Hausaufgabenbetreuung, Förderkurse uvm. werden nicht refinanziert.

Daher benötigen wir die finanzielle Mithilfe der Eltern und verstehen uns hier als solidarische Gemeinschaft: Wer mehr verdient, zahlt einen höheren Beitrag als weniger Verdienende. So schaffen wir es, dass wirklich jede Familie die Möglichkeit hat, ihre Kinder auf unsere Schule zu schicken. Und sollte sich der Verdienst ändern oder finanzielle Engpässe eintreten, sprechen Sie mit uns, wir finden immer eine Lösung.

Für die Elternbeiträge wird ein Vertrag mit dem ebenfalls gemeinnützigen Förderverein Rhein-Sieg-Akademie Kunstkolleg e.V. vereinbart. Da sowohl das Kunstkolleg als auch der Förderverein als gemeinnützige Einrichtungen anerkannt sind, werden sämtliche Beiträge unmittelbar und ausschließlich nur für den Betrieb der Schule, deren Ausstattung und Unterricht verwendet. Die Rechtmäßigkeit der Ausgaben und Einnahmen werden jedes Jahr von der Bezirksregierung Köln überprüft.

Eine tabellarische Übersicht über die Staffelung der Elternbeiträge finden Sie im Download-Bereich.

Ja, natürlich kannst Du sehr gerne Schülerin oder Schüler unseres Kunstkollegs werden. Du bist sehr herzlich willkommen! Wir bekommen diese Frage öfters gestellt, wenn es keine Eltern gibt, die Schulbeiträge zahlen können. Wir verstehen uns aber als solidarische Gemeinschaft und es ist uns sehr wichtig, dass wir allen motivierten und kunstinteressierten Kindern und Jugendlichen einen Schulplatz an unserer Schule anbieten können.

Private Schulen sind nicht alle gleich, sondern sehr unterschiedlich hinsichtlich ihrer pädagogischen. religiösen oder auch sonstigen Werteausrichtung. Unsere Schule legt Wert auf eine eher traditionelle Schulbildung in einer angenehmen und freundlichen Lernatmosphäre mit künstlerischem Schwerpunkt. Für Eltern, die ausschließlich die freie Selbstentwicklung des Kindes wünschen, bei der Lehrkräfte allenfalls noch als Lernbegleiter oder Motivatoren fungieren, für diese sind wir nicht die richtige Privatschule. Wir nutzen unterschiedliche Unterrichtsformen und Methoden je nach Thema, Fach und Lerngruppe ohne ideologische Einengung.  

Schülerinnen und Schüler, die eine staatlich genehmigte Ersatzschule wie unser Kunstkolleg besuchen, unterliegen selbstverständlich genauso der gesetzlichen Schulpflicht wie Kinder, die eine staatliche Schule besuchen. Wir achten daher auch genauso und mit den gleichen Konsequenzen auf die Einhaltung der Schulpflicht. 

Als staatlich genehmigte Ersatzschule dürfen wir nur Lehrpersonen einstellen, die über die gleiche Qualifikation wie Lehrer an öffentlichen Schulen verfügen. Jede Lehrperson wird hierzu der Bezirksregierung gemeldet und von dieser genehmigt. Unsere Lehrerinnen und Lehrer bekommen das gleiche Gehalt wie die Kollegen an staatlichen Schulen. 

Ja, selbstverständlich ist es möglich, auch an unserer Schule die notwendigen Praktika für das Lehramtsstudium, einen Bundesfreiwilligendienst oder sogar ein Referendariat anzutreten. Melden Sie sich bei Interesse einfach bei uns persönlich!

  1. Kulturelles Verständnis: Religion ist ein wesentlicher Bestandteil vieler Kulturen und Gesellschaften auf der ganzen Welt. Durch den Religionsunterricht können Schüler ein tieferes Verständnis der Welt um sie herum entwickeln und Respekt für kulturelle Unterschiede entwickeln. Auch ist es gerade in einer künstlerisch-musischen Schule wie unserer besonders wichtig, religiöse Kenntnisse zu besitzen. Wir schauen zurück auf 2000 Jahre Kunst- und Kulturgeschichte. Man kann ohne religiöse Kenntnisse zum Beispiel keinen Text von Goethe verstehen und auch kaum ein Gemälde aus dem Barock analysieren. Religion hat also auch etwas mit einer umfassenden Allgemeinbildung zu tun.

  2. Moralische und ethische Bildung: Im Religionsunterricht können Schüler moralische und ethische Konzepte kennenlernen und darüber nachdenken, wie sie in ihrem eigenen Leben angewendet werden können.

  3. Kritische Denkfähigkeiten: Religionsunterricht kann Schülern helfen, kritische Denkfähigkeiten zu entwickeln, indem sie dazu ermutigt werden, über große Fragen nachzudenken, wie z.B. den Sinn des Lebens, die Natur des Universums und so weiter.

  4. Toleranz und Verständnis: In einer zunehmend globalisierten und diversen Welt kann der Religionsunterricht den Schülern helfen, Toleranz und Verständnis für Menschen mit unterschiedlichen religiösen Überzeugungen zu entwickeln.

  5. Persönliche Identitätsbildung: Schüler können durch den Religionsunterricht die Möglichkeit erhalten, ihre eigene spirituelle Identität und ihre eigenen Überzeugungen zu erkunden.